Massivholzstudio DAM 2000 - Ihr Fachgeschäft mit der großen Auswahl

 
 AGB

DAM 2000. - Allgemeine Geschäftsbedingungen

DAM 2000 / Spelzenhofstr. 46 / 67678 Mehlingen - Tel. 06303 - 806 837 / Fax 06303 - 806 902

webmaster@moebel-dam.de

I. Vertragsabschluß

1.     (1) Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.

        (2) Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht
             vorher schriftlich abgelehnt hat.

        (3) Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
            der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder der Verk
äufer schriftlich die Annahme der Bestellung
            (des Vertragsangebots) erkl
ärt oder der Verkä
ufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

II. Preise

1.     (1) Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer
        (2) Die Preise gelten vier Monate vom Zustandekommen des Vertrages an.
        (3) Sind l
ängere Lieferfristen vereinbart, so werden die am Liefertag gültigen Preise des Verkä
ufers berechnet.

2.     Besondere über die vertraglich einbezogenen Dienstleistungen hinaus vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder
        Montagearbeiten, werden zus
ätzlich in Rechnung gestellt und sind spä
testens bei Abnahme zu bezahlen.

III. Änderungsvorbehalt

1.     (1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
        (2) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsst
ücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine
             anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
        (3) Handels
übliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Leder (narben) bleiben vorbehalten.
        (4) Ebenso bleiben handels
übliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich
            Abweichungen in der Ausf
ührung gegenü
ber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

IV. Lieferung

1.     (1) Geliefert wird bei Speditionsversand bis Bordsteinkante. Lieferungen frei Verwendungsstelle nach Absprache
             möglich.
        (2) Die Ware/Verpackung muss bei Empfang auf etwaige Transportschäden geprüft werden, und gegebenenfalls
             direkt beim Zusteller reklamiert werden.           
        (3) Kleinere Sendungen werden per Paketdienst (GEL-Logistik) geliefert, größere Sendungen durch Spedition.

V. Montage

1.     (1) Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der
            W
ände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
        (2) Die Mitarbeiter des Verk
äufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder
            Montage der Ware hinausgehen.
        (3) Der Verk
äufer haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlä
ssigkeit des
            Montagepersonals.

VI. Lieferfrist

1.     Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist
       
beginnend vom Tage des Eingangs schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer zu gewähren und kann Rechte aus
        diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Vom Verk
äufer nicht zu vertretende Störungen im
        Gesch
äftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl beim
        Verk
äufer als auch bei dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine
        Schadensersatzanspr
üche herleiten.
        Zum R
ücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung
        schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des K
äufers beim Verkäufer
        nicht an den K
ä
ufer erfolgt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1.     (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des
             Verk
äufers.
        (2) Der K
äufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren
            nicht unmittelbar f
ür den Käufer sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt
            ausdr
ücklich hinzuweisen.
2.     (1) Der K
äufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln
        (2) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pf
ändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich
             mitzuteilen, bei Pf
ändungen unter Beifügung des Pfä
ndungsprotokolls.

VIII. Gefahrübergang

        Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

X. Abnahmeverzug

        Die Ware ist innerhalb 8 Tagen nach Bereitstellung abzunehmen.
1.     Wenn der K
äufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich
        erkl
ärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
        verlangen. Die Abnahmefrist endet ohne weitere Benachrichtigung nach 6 Monaten. Der Verk
äufer ist lediglich verpflichtet, die
        Ware l
ängstens 6 Monate ab Benachrichtigung über die Bereitstellung aufzubewahren.
2.     (1) Soweit der Abnahmeverzug l
änger als einen Monat dauert, hat der Käufer pro Monat 2% des Bestellpreises ohne Abzüge
        als  Lagerkosten zu zahlen.
        (2) Bei Nachweis h
öherer Lagerkosten können diese verlangt werden.
        (3) Der Verk
ä
ufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

3.     (1) Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge
            fordern, sofern der K
äufer nicht nachweist, dass ein Schaden über überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale
            entstanden ist.
        (2) Im
Übrigen bleibt der Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigung, die Geltendmachung eines hö
heren,
            nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

X. Rücktritt

1.     Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen
        oder eingestellt hat oder ein anderer Fall h
öherer Gewalt vorliegt; ein Schadenersatz ist dann ausgeschlossen.
2.     Ein R
ücktrittsrecht wird dem Verkäufer ferner zugestanden, wenn der Käufer über Seine Person oder über die seiner
        Kreditw
ürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein
         Verm
ögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. Für die Warenrü
cknahme gilt Ziffer XI.

XI. Fernabsatzverträge

1.     Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen
        sind, kann der K
äufer binnen einer Frist von 4i Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2.     Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim K
äufer.
3.     Der Widerruf gegen
über dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung
        der Ware erfolgen.
4.     Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufvertr
ägen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
        werden oder eindeutig auf die pers
önlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit
        nicht f
ür die Rücksendung geeignet sind.
5.     Im Fall des Widerrufs ist der K
äufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer,
        (DAM 2000 Ltd & Co KG, Spelezenhofstr. 46, 67678 Mehlingen) zur
ück zu senden.
        Die R
ücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO,
        hat der K
äufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der
        bestellten entspricht. Hat der K
äufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit
        der R
ückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6.    Bei einem Kreditkauf entf
ällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7.     Im
Übrigen bleiben die Vorschriften der § § 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
 

XII. Warenrücknahme

    Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren treten die handelsüblichen Konditionen ein.

XIII. Gewährleistung

    1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
    2. Der Verk
äufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.
    3. Der K
äufer kann Ersatzlieferung verlangen, wenn der Verkäufer die Nachbesserung verweigert oder binnen zwei Monaten nach
       M
ängelrüge nicht erfolgreich ausführt.
    4. Der K
äufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen,
        wenn der Verk
äufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
    5. Die Gew
ährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit,
        starke Erw
ärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
    6. M
ängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
    7.     (1) Gew
ährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Übergabe.
            (2) Gew
ährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen
                seit
Übergabe rü
gt.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort als auch Gerichtsstand
    der Sitz des Verk
äufers. Für den Gerichtsstand gilt dies insbesondere, wenn
    a. der Verk
äufer Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend macht,
    b. der K
äufer im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat.
    c. Der K
äufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder
        sein  Wohnsitz oder gew
öhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Vollkaufleuten ist
        Gerichtstand der Sitz des Verk
ä
ufers.

XV. Vertragsänderungen

     Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.

 

Home
Kontakt
Impressum
Allg. Geschäftsbedingungen
Geschäftszeiten
E-Mail

Versand
So finden Sie uns..
Fragen
Wir sind persönlich
Montag - Freitag
10.00 bis 18.00 Uhr
Samstag
10.00 bis 15.00 Uhr
für Sie da:


Tel: 06303-806837
Fax 06303-806902
E-Mail:

webmaster@moebel-dam.de
Kundenmeinungen
Pflegetipps
 

Copyright 2009 DAM 2000 - Alle Rechte vorbehalten