AGB

I. Vertragsabschluss

1. Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

II. Preise

1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer
2. Preise gelten vier Monate vom Zustandekommen des Vertrages an.
3. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden die am Liefertag gültigen Preise des Verkäufers berechnet.
4. Besondere über die vertraglich einbezogenen Dienstleistungen hinaus vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.

III. Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Leder (narben) bleiben vorbehalten. Im Besonderen sind die typischen Eigenschaften von Massivholzmöbeln zu beachten!
Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten, hinsichtlich Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

IV. Lieferung

1. Im Falle einer vereinbarten Freihauslieferung haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransports möglich ist, gleiches gilt für die  Anliefermöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser.
2. Für die Haftung des Käufers gelten die Bestimmungen des Abnahmeverzuges (Ziffer IX).
3. Als Freihauslieferung gilt ein Transport bis zum 3. Stockwerk einschließlich.
4. Bei Lieferung in höhere Stockwerke gilt ein angemessener Zuschlag als vereinbart, sofern keine Aufzugsbenutzung möglich ist.
5. Der Verkäufer haftet nicht für Schadenverursachung durch Lieferpersonal bei ungenügender Bewegungsfreiheit.

V. Montage

1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.
3. Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals.

VI. Lieferfrist

Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer - zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
2. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
3. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
4. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

VIII. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

IX. Abnahmeverzug

1. Die Ware ist innerhalb 8 Tagen nach Bereitstellung abzunehmen.
2. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Abnahmefrist endet ohne weitere Benachrichtigung nach 6 Monaten. Der Verkäufer ist lediglich verpflichtet, die Ware längstens 6 Monate ab Benachrichtigung über die Bereitstellung aufzubewahren.
3. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer pro Monat 2% des Bestellpreises ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen.
4. Bei Nachweis höherer Lagerkosten können diese verlangt werden.
5. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
6. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden über überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
7. Im Übrigen bleibt der Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigung, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

X. Rücktritt

1. Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein anderer Fall höherer Gewalt vorliegt; ein Schadenersatz ist dann ausgeschlossen.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer ferner zugestanden, wenn der Käufer über Seine Person oder über die seiner Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt Ziffer XI.

XI. Fernabsatzverträge

1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind. (Beispiel Wohnwände, Polstermöbel, Einbauküchen etc.)
5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, (DAM 2000, Spelzenhofstr. 46, 67678 Mehlingen) zurück zu senden.
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
7. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der § § 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.

XII. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren treten die handelsüblichen Konditionen ein.

XIII. Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
2. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.
3. Der Käufer kann Ersatzlieferung verlangen, wenn der Verkäufer die Nachbesserung verweigert oder binnen zwei Monaten nach Mängelrüge nicht erfolgreich ausführt.
4. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
6. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
7. Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Übergabe.
8. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort als auch Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Für den Gerichtsstand gilt dies insbesondere, wenn a. der Verkäufer Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend macht, b. der Käufer im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat, c. Der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Vollkaufleuten ist Gerichtstand der Sitz des Verkäufers

XV.Vertragsänderungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Vertrages

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